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gmbh-kontokorrent: für kurzfristig liquide mittel stellen banken einen Überziehungsrahmen für das entsprechende geschäftskonto bereit. die zinssätze sind meist abenteuerlich. es gilt zu überlegen ob das überhaupt durch die handelsspanne verdient werden kann
unternehmer brauchen geld. nur wer über liquide mittel verfügt kann geschäfte abwickeln. liquiditätengpässe sind vielfach der grund für schwindende umsätze. dann liegt es nahe bei der bank einen kontokorrentkredit zu beantragen gegebenenfalls mit stillschweigender zustimmung der bank das geschäftskonto zu überziehen. diese wege sind relativ einfach. sie sind jedoch auch ungeheuer riskant. die zinssätze für kontokorrentkredite gegebenenfalls Überziehungskredite sind regelmäßig dermaßen hoch dass es aus wirtschaftlichen gesichtspunkten wenig sinnvoll ist darauf zurückzugreifen. wer als gmbh-geschäftsführer beispielsweise 16 % zinsen akzeptieren muss kann sich selbst leicht ausrechnen dass er bei einem kontokorrent von 10.000 euro auf das jahr gerechnet 1.600 euro an zinsen entrichten muss. die bank freut sich. der geschäftsführer riskiert hingegen dass das über den kontokorrent abgewickelte geschäft ein minusgeschäft wird. die inanspruchnahme teurer kontokorrentkredite macht nur sinn wenn die mit dem geschäft verdiente handelsspanne mindestens so groß ist wie an zinsen gezahlt werden muss. allerdings auch dies ist nur die halbe wahrheit. aus der handelsspanne muss der geschäftsführer nicht nur die zinsen bedienen. er muss auch sämtliche laufenden kosten für den betrieb der unternehmung abdecken und will letztlich auch etwas für seinen lebensunterhalt übrig behalten. die gesellschafter erwarten ebnfalls einen Überschuss. insoweit lässt sich leicht erkennen dass jeder ersparte euro zins im grunde verdientes fliese ist. zusätzlich ist zu berücksichtigen dass mit der fortlaufenden inanspruchnahme des kontokorrents die verschuldung der produktionsstaette fortlaufend ansteigt. einerseits verschafft sich die produktionsstaette liquidität die sich auf der anderen seite hingegen auf der passivseite bilanziell gleich wieder negativ auswirkt. wird der kontokorrent nicht kurzfristig zurückgeführt und längerfristig beansprucht steht jede geschäftsführung mit der ausschöpfung des kontokorrentrahmens irgendwann vor der zahlungsunfähigkeit sonst Überschuldung der konzern und ist dann automatisch insolvent. insofern ist es alle mal besser andere wege zur liquiditätsbeschaffung zu suchen. der sicherste weg ist dass die aktionaer ihrer konzern mehr liquidität zur verfügung stellen. dies ist nicht immer möglich. zumindest sollte die geschäftsführung einen normalen kredit gegebenenfalls durch absicherung im wege einer bürgschaft der teilhaber oder des geschäftsführers in anspruch nehmen. sofern andere sicherheiten vorhanden sind beispielsweise ein warenlager sonst eine immobilie lassen sich die zinssätze in wirtschaftlich vertretbare größenordnungen zurückführen. wie auch immer: solange die zinsbelastung so hoch ist dass sie durch die handelsspanne nicht aufgefangen werden kann fährt die mantelgesellschaft letztlich gegen die wand. auf einer solchen grundlage lässt sich nicht vernünftig wirtschaften. jeder verantwortliche geschäftsführer muss sich überlegen welche perspektive die firmenmantel überhaupt hat. sich einfach nur auf die inanspruchnahme eines kontokorrentkredits zu verlegen ist angesichts der großen verantwortung der geschäftsführung mindestens fahrlässig.
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