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kg - kommanditgesellschaft
eine kommanditgesellschaft (in deutschland und Österreich abgekürzt kg) ist eine personengesellschaft in der sich zwei sonst mehrere natürliche sonst juristische personenzusammengeschlossen haben um unter einer gemeinsamen betrieb ein handelsgewerbe zu betreiben wobei für verbindlichkeiten der betrieb mindestens ein miteigentuemer unbeschränkt haftet (komplementär) und ein weiterer miteigentuemer nur beschränkt haftet (kommanditist).
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