www.gmbhwelt.de
die vertretungsbefugnis der geschäftsführung kann alleinvertretungsberechtigt sein bei mehreren geschäftsführern kann es gemeinschaftlich heißen
die geschäftsführer der gmbh vertreten die gesellschaft mit beschraenkter haftung gerichtlich und außergerichtlich. für die aktivvertretung im außenverhältnis sieht das gesetz grundsätzlich die gesamtvertretung vor. dies bedeutet dass mehrere bestellte geschäftsführer nur gemeinschaftlich zur vertretung der mantelgesellschaft befugt sind. diese vom gesetz grundsätzlich vorgegebene gesamtvertretung ist in der praxis schlecht zu handhaben so dass den geschäftsführern in der satzung regelmäßig auch die alleinvertretungsbefugnis erteilt wird.
wollen die couponschneider vom gesetzlichen prinzip der gesamtvergütung abweichen müssen sie also in der satzung selbst eine regelung treffen mit anderen worten aufgrund einer in der satzung enthaltenen ermächtigung handeln. wer eine gmbh kaufen möchte sollte darauf achten ob diese regelungen fortan noch gewünscht sind.
hat die kg-mantel nur einen einzigen geschäftsführer so vertritt dieser die betrieb immer allein. seine geschäftsführungsbefugnis kann auch nicht von der mitwirkung anderer personen abhängig gemacht werden. insbesondere kann die satzung keine beschränkung der vertretungsmacht von geschäftsführern im außenverhältnis vorsehen. beschränkungen der vertretungsbefugnis sind allenfalls im innenverhältnis wirksam (§ 37 i gmbhg).
Übertritt der geschäftsführer seine vertretungsbefugnis macht er sich im innenverhältnis zur mantelgmbh schadensersatzpflichtig. anderen personen kann im außenverhältnis die beschränkung der geschäftsführungsbefugnis nicht entgegengehalten werden (§ 37 ii gmbhg). verträge die der geschäftsführer über seine satzungsmäßig geregelte geschäftsführungsbefugnis hinaus abschließt sind im außenverhältnis immer wirksam (beispiel: der geschäftsführer darf laut satzung verträge nur bis zu einem gegenstandswert von 100.000 euro abschließen).
die satzung kann auch für jeden einzelnen geschäftsführer unterschiedlich und abweichend von dessen geschäftsführungsbefugnis abweichende regelung treffen. am einfachsten ist es wenn jeder geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt ist. ebenso kann bestimmt werden dass der geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem ansonsten mehreren anderen geschäftsführern vertretungsberechtigt sein soll.
gleichermaßen kann bestimmt werden dass ein bestimmter geschäftsführer die ag nur gemeinschaftlich mit einem andernfalls mehreren prokuristen vertreten darf (unechte gesamtvertretung). voraussetzung ist aber dass immer mindestens zwei geschäftsführer bestellt sind. andernfalls würde nämlich die gesetzliche vertretungsmacht eines alleinigen geschäftsführers zwingend an die mitwirkung eines nichtgesellschaftsorgans gebunden werden.
ist ein geschäftsführer zugleich minderheitsgesellschafter kann zu seinem schutz auch ein sonderrecht auf befugnis zur einzelvertretung in der satzung geregelt werden. gemäß § 35 bgb kann ihm dieses sonderrecht nicht ohne seine zustimmung entzogen werden.
unzulässig sind bestimmungen in der satzung die einen bestimmten geschäftsführer von der vertretung vollständig ausschließen. geschäftsführer sind immer irgendwie vertretungsberechtigt.
bei der gmbh können auch stellvertretende geschäftsführer bestellt werden. auch ihre vertretungsmacht ist nicht einschränkbar (§ 44 gmbhg). der umfang ihrer geschäftsführungsbefugnis kann frei bestimmt werden. so kann die satzung vorsehen dass die geschäftsführungsbefugnis des stellvertretenden geschäftsführers auf bestimmte umstände beschränkt ist und er beispielsweise im außenverhältnis nur im fall der verhinderung der übrigen geschäftsführer für die ges.m.b.h. handeln darf.
für die passivvertretung gilt zwingend einzelvertretung. dies bedeutet dass erklärungen die gegenüber der produktionsstaette abzugeben sind auch gegenüber jedem einzelnen geschäftsführer erklärt werden können. ihr zugang ist wirksam ohne dass es darauf ankommt ob in der satzung die aktive einzelvertretungsbefugnis abweichend geregelt ist.
firmenmäntel kaufen firmenmantel kaufen österreich kauf bestehende gmbh kaufen existenzgruendung
wie wichtig ist die bonität bei lieferantenkrediten?
- www.gmbhsicherverkaufen.de
www.gmbh-welt.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen